KoKoBe im Oberbergischen Kreis
Leitlinien der Beratung
Die KoKoBe Oberberg versteht ihren Beratungsauftrag als neutrale, individuell ausgerichtete und bedarfsorientierte Leistung für Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie der Bezugspersonen.
Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention kommt hierbei den Aspekten Teilhabe und Inklusion hinsichtlich der Berücksichtigung und Einbeziehung des Sozialraums und des Gemeinwesens eine besondere Bedeutung zu.
Die Arbeit der Berater und Beraterinnen orientiert sich an den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen.
Zielgruppe
Das Beratungsangebot besteht, auf Basis der Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), vorrangig für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung sowie deren Bezugspersonen. Neben der persönlichen Beratung beteiligt sich die KoKoBe-Oberberg aktiv an der Zusammenarbeit und der Vernetzung mit entsprechenden Stellen und Institutionen Im regionalen Gemeinwesen.
Die Beratung für Jugendliche (16 Jahre) mit geistiger Behinderung sowie von Menschen mit ausschließlich körperliche oder psychischer Behinderungen ist in erster Linie auf eine Weitervermittlung an geeignete (Fach-)Beratungsstellen begrenzt.
Bedarfsorientierung
Die Beratungstätigkeit richtet sich inhaltlich nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Ratssuchenden. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in den Bereichen
- Koordinierung
-Vernetzung und Weiterentwicklung bestehender Angebote
-Zusammenarbeit mit anderen, vorwiegend regionalen (Beratungs-)Stellen - Kontakte
-Informationen über Kultur-, Freizeit· und Sportangebote, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme sowie flankierende Maßnahmen - Beratung
-Persönliche Zukunftsplanung
-Teilhabeleistungen
-Fragen rund ums Wohnen (Wohnformen, Finanzierung, IHP, etc... )
-Hauswirtschaftliche Fragen
-Probleme im Alltag
-Behördenangelegenheiten
-Arbeitsmöglichkeiten und tagesstrukturierende Maßnahmen
-Individuelle, personzentrierte Beratungsinhalte
Barrierefreiheit, Niedrigschwelligkeit
Der Räumlichkeiten KoKoBe sind barrierefrei. Kann die Beratung nicht in den Räumen der KoKoBe erfolgen, besuchen die Mitarbeiterinnen der KoKoBe die jeweiligen Menschen auch zu Hause oder am Ort ihrer Wahl.
Kooperation, Trägerneutralität, Schweigepflicht
Die Träger der KoKoBe im Oberbergischen Kreis verpflichten sich. auf Basis der am 22.09.2004 geschlossenen Kooperationsvereinbarung, zu einer dauerhaften vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander.
Die Beratung durch die KoKoBe erfolgt trägerneutral Dies bedeutet, dass im Rahmen der Beratung Ober Angebot und Struktur reg1onaler Anbieter informiert wird, jedoch keinerlei Empfehlung oder Zuweisung hinsichtlich einzelner Anbieter ambulanter oder stationärer Wohnmöglichkeiten erfolgt individuelle Bedarfe und
Wünsche werden hierbei ergebnisoffen berücksichtigt.
ln diesem Zusammenhang kommt auch der Schweigepflicht hinsichtlich persönlicher Daten der Ratsuchenden oberste Priorität zu.
Zusammenarbeit der KoKoBe-Standorte
Die beiden Standorte der KoKoBe im Oberbergischen Kreis (in Lindlar mit 0.8 Stellen und in Wiehl mit 1.1 Stellen) arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich im Sinne der ratsuchenden Menschen mit Behinderung zusammen und vertreten sich im Bedarfsall gegenseitig.